Für die Teilnahmeberechtigung am BMZ-finanzierten Programm Skills4Abroad gelten folgende Kriterien:
Sie sind Fach- oder Führungskraft, die
- eine Tätigkeit im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit/internationalen Zusammenarbeit oder zur Sicherstellung von deren Funktionsfähigkeit,
- in einem Entwicklungs- oder Schwellenland der DAC-Länderliste (oder im Rahmen eines regionalen Ansatzes schwerpunktmäßig für ein Land der DAC-Länderliste),
- für eine Dauer von mindestens 1 Jahr ausübt (oder als intermittierende*r Expert*in für mindestens 1 Jahr ins Ausland entsandt ist, aber aufgrund von Geschäftsreisen für bis zu 6 Monate pro Jahr an deutschen Standorten arbeitet).
Mitausreisende Partner*innen (MAP) können ebenfalls BMZ-finanziert teilnehmen unter der Voraussetzung, dass die Ausreise auch für mindestens 1 Jahr erfolgt. Für Jugendliche ab 14 bzw. 16 Jahren wird eine Trainingsteilnahme im Einzelfall geprüft.
Die folgenden Institutionen sind teilnahmeberechtigt an unserem Programm:
- Bundesressorts - insbesondere BMZ und Auswärtiges Amt (AA) - und deren nachgeordnete Stellen
- Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) sowie von der KfW oder GIZ beauftragte Consultingunternehmen
- Anerkannte Entwicklungsdienste und politische Stiftungen
- Nichtregierungsorganisationen und Universitäten (wenn Zuwendungsempfänger des BMZ oder im Rahmen eines BMZ-finanzierten Projekts tätig).
Wenn Sie diese Bedingungen nicht erfüllen, dann finden Sie hier Informationen zur kostenpflichtigen Teilnahme.