Ausgangssituation:
Kenia exportiert vor allem unverarbeitete, meist landwirtschaftliche Produkte. Aber die Textilindustrie bietet Potenzial, mehr Produkte in die Europäische Union (EU) zu exportieren. Ähnliches gilt für die Lederindustrie. Da die Rohstoffe, vor allem Tierhäute, lokal verfügbar sind. Beide Branchen sind wichtig für die Industrialisierung des Landes und für die Schaffung von Einkommen für die Bevölkerung. Seit 2024 gibt es mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreement, EPA) einen stabilen Rahmen für den kenianischen Handel mit der EU. Zudem bietet das EPA Chancen, speziell den umweltfreundlichen Handel auszuweiten. Dafür muss Kenia allerdings Vorgaben zu Qualität und Standards sowie zu sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit einhalten. Die Unternehmen verfügen aktuell nur begrenzt über die Strukturen und Kompetenzen, um diese Anforderungen zu erfüllen.
Ziel:
Kenianische Unternehmen sind besser in der Lage, Handelsbeziehungen mit Partnern in der EU auszubauen sowie dabei die sozialen und ökologischen Anforderungen zu berücksichtigen.
Vorgehensweise:
Das Vorhaben arbeitet mit dem kenianischen Ministerium für Investitionen, Handel und Industrie, damit sich der öffentliche Bereich besser mit grünen Handelsthemen befassen kann. Daher schult es und berät dabei, die Nachhaltigkeitsverpflichtungen des EPA koordiniert umzusetzen. Hier geht es etwa um regulatorische oder legislative Verpflichtungen des EPA, die umgesetzt werden müssen, etwa im Bereich Biodiversität oder Gender. Das Vorhaben berät außerdem Unternehmen der Textil- und Lederwirtschaft darin, ihre Produktion auf EU-Nachhaltigkeitsanforderungen auszurichten und ihre Geschäftsbeziehungen in die EU auszuweiten.