Ausgangssituation
Der Beitritt zur Europäischen Union (EU) ist erklärtes politisches Ziel der fünf Länder des westlichen Balkans, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien und Serbien. Zudem haben sie, mit Ausnahme des Kosovo, die Europäische Sozialcharta ratifiziert und sich verpflichtet, umfassende soziale Rechte zu gewährleisten.
Bei der Umsetzung des acquis communautaire (gemeinschaftlicher Besitzstand), gibt es weiterhin Defizite. Dies gilt besonders für die Sozialpolitik und bei der Garantie der sozialen Rechte, einschließlich des Rechts auf Nichtdiskriminierung. Leidtragende sind vor allem Mitglieder vulnerabler Gruppen, beispielsweise ethnische Minderheiten, vor allem Roma, Binnenvertriebene, Menschen mit Behinderung, Migranten, Flüchtlinge, Frauen und Mädchen.
Vulnerable Bevölkerungsgruppen kennen ihre sozialen Rechte und den Zugang zu sozialen Dienstleistungen, Bildung, Gesundheit und Wohnraum häufig nicht. Ihre Lebensbedingungen sind zum Teil katastrophal. Viele Mitglieder der Roma-Bevölkerung in den westlichen Balkanländern leben unter der nationalen Armutsgrenze und können ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern. Sie sind auf familiäre oder staatliche Unterstützung angewiesen. Die rechtlich zuständigen Institutionen können diese Menschen bislang jedoch nicht ausreichend unterstützen. Lokale und nationale Schlüsselakteure sind bis heute nicht in der Lage, für alle vulnerablen Gruppen angemessene Bedingungen für eine gleichberechtigte Gewährleistung sozialer Rechte und Zugang zu sozialen Diensten zu schaffen.
Ziel
Schlüsselakteure, wie Sozialzentren, lokale Verwaltungen und Nichtregierungsorgansationen, haben in ausgewählten Gemeinden die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Gewährleistung sozialer Rechte von vulnerablen Gruppen verbessert.
Vorgehensweise
Staatlichen Institutionen, die verpflichtet sind, Menschenrechte und soziale Dienste zu gewährleisten, ausgewählte lokale Gemeinden, die sie umsetzen müssen, sowie zivilgesellschaftliche Organisationen im sozialen Sektor stehen im Mittelpunkt des regionalen Projekts. Es stärkt die Kompetenzen der Mitarbeiter sowie die Leistungsfähigkeit der beteiligten staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen.
Das Vorhaben konzentriert sich auf vier Handlungsfelder:
1.Soziale Dienstleistungen
Innovative und angepasste Ansätze der Sozialarbeit, vor allem aufsuchende Sozialarbeit, werden gefördert. Know-how und Leistungsfähigkeit der lokalen Akteure, wie Sozialzentren, lokale Verwaltungen und Nichtregierungsorgansationen, werden dazu verbessert.
2.Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen
Ansprechende Informations- und Aufklärungsmaßnahmen über soziale Rechte und Dienstleistungen sowie Nichtdiskriminierung werden gefördert. Lokale Akteure erhöhen ihr Engagement, um vulnerable Gruppen darüber aufzuklären und zu sensibilisieren. Die Sensibilisierungsmaßnahmen richten sich auch allgemein an die Bevölkerung und werden gemeinsam mit nationalen Menschenrechts- und Antidiskriminierungseinrichtungen durchgeführt.
3.Finanzierung lokaler sozialer Dienstleistungen
Für eine langfristigere Finanzierung der lokalen sozialen Dienstleistungen für vulnerable Gruppen stellt das Projekt Lösungen vor. Lokale staatliche und nichtstaatliche Akteure werden beraten und dabei unterstützt, nachhaltige Finanzierungskonzepte für die Bereitstellung sozialer Dienstleistungen für vulnerable Gruppen zu entwickeln und umzusetzen. Sie lernen, Finanzierungsquellen zu ermitteln und Mittel zu beantragen. Das „Social Business"-Modell wird eingebracht, eine soziale Geschäftsidee, die Gewinne in soziale Maßnahmen reinvestiert und eine nachhaltige Finanzierungsgrundlage der Einrichtung oder Organisation schafft.
4.Verbreitung von Erfahrungen
Regionaler Austausch über bewährte Lösungsansätze, gute Beispiele bekannt machen und verbreiten: Das Vorhaben fördert und unterstützt Lernen und Netzwerken der Akteure auf lokaler und nationaler Ebene. Ziel ist es, Bedingungen zu schaffen, die es den Akteuren ermöglicht, erfolgreiche Lösungen für die soziale Inklusion vulnerabler Gruppen zu verbreiten, innerhalb ihrer Länder und, über die nationalen Grenzen hinaus, in den westlichen Balkanstaaten.
Wirkungen
- In den Pilotgemeinden wurden sogenannte „Social Mappings" erstellt. Diese verbessern die lokal verfügbare Information über spezifische Bedürfnisse von schutzbedürftigen Gruppen und entsprechend vorhandene soziale Dienste. Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf Rückkehrer*innen.
- Mobile Arbeitsgruppen mit Experten aus verschiedenen Fachgebieten verbessern den Zugang zu sozialen Diensten für schutzbedürftige Menschen in den Pilotgemeinden.
- Bewusstsein und Wissen über soziale Rechte, Inklusion und Diskriminierung haben sich in fünf Pilotgemeinden verbessert. Das Vorhaben nutzte dafür innovative Sensibilisierungsmaßnahmen, zum Beispiel Kurzfilme, Fernsehprogramme, Theaterstücke, und Schulungen für verschiedene Akteure.
- Spezielle Fortbildungen für den Zugang zu und die Verwendung von IPA-Mitteln wurden durchgeführt.
- Zielgruppenspezifische soziale Dienstleistungen für Rückkehrer*innen stehen jetzt in ausgewählten Kommunen zur Verfügung.
- Der regionale Austausch unter Nichtregierungsorganisationen zum Thema Sozialunternehmen wurde gestärkt. Für die Realisierung wurden zum Beispiel Machbarkeitsstudien für vielversprechende Social-Business-Ideen durchgeführt und Business-Pläne entwickelt.
- Vier soziale Unternehmen wurden gegründet und ihre Kompetenzen gekräftigt. Für Mitglieder schutzbedürftiger Gruppen sind rund 15 Arbeitsplätze entstanden.
- Das Vorhaben hat Maßnahmen zum Aufbau von Kompetenzen durchgeführt und regionalen Austausch über die Themen Lokalisierung der Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) und „Niemand zurücklassen" gestärkt.
- Eine neue Software für die elektronische Erhebung von Daten für Sozialeinrichtungen wurde entwickelt. Sie kommt in Serbien landesweit zum Einsatz.