Studien- und Fachkräftefonds dienen der Prüfung und Vorbereitung von TZ-Maßnahmen sowie der Finanzierung von sonstigen Studien und Gutachten. Auch andere TZ-Maßnahmen geringen Umfangs können weitgehend über Studien- und Fachkräftefonds durchgeführt werden.
Studien- und Fachkräftefonds werden zur Finanzierung von Studien, Gutachten und Fachkräften einschließlich der dabei notwendigen Hilfsmittel verwendet, soweit diese Aufgaben nicht wegen Umfang und Eigenständigkeit als eigene Projekte durchgeführt werden.
2025.2138.3
Studien- und Fachkräftefonds
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Auftraggeber
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit u. Entwicklung
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Land
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Dauer
- –
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Partner
- Ministère de la Prospective Économique et des Partenariats Internationaux
Kontakt
Michaela Hammer
Informationen
CRS-Schlüssel
43010
Zuständige Organisationseinheit
1100 Westafrika 1 und Zentralafrika
Auftragsvolumen (aktuelles Projekt)
1.000.000 €