Studien- und Fachkräftefonds dienen der Prüfung und Vorbereitung von TZ-Maßnahmen sowie der Finanzierung von sonstigen Studien und Gutachten. Auch andere TZ-Maßnahmen geringen Umfangs können weitgehend über Studien- und Fachkräftefonds durchgeführt werden.
Studien- und Fachkräftefonds werden zur Finanzierung von Studien, Gutachten und Fachkräften einschließlich der dabei notwendigen Hilfsmittel verwendet, soweit diese Aufgaben nicht wegen Umfang und Eigenständigkeit als eigene Projekte durchgeführt werden.