Unterstützung der Beitrittsverhandlungen Albaniens zur EU im Wirtschaftsbereich (SANECA II)
Ausgangssituation
Im Juli 2022 fand die erste Regierungskonferenz zwischen der EU und Albanien zur Eröffnung der Verhandlungen über den EU-Beitritt des Landes statt. Um den Anforderungen des EU-Binnenmarkts gerecht zu werden, muss Albanien EU-Recht in nationales Recht umsetzen und zahlreiche Strategien und Aktionspläne erarbeiten und durchführen. Dies erfordert kohärente Zusammenarbeit zwischen Hunderten von Bediensteten und Engagement des Privatsektors.
In der ersten Phase (2020 bis 2023) unterstützte das Vorhaben die Verhandlungsstrukturen bei der Führung von Beitrittsverhandlungen zu den Kapiteln 1, 3, 20 und 28, bei der Kompetenzentwicklung vor Ort, bei der Gestaltung von Maßnahmen zur Erfüllung der Beitrittsbedingungen.
Die zweite Phase des Vorhabens SANECA baut auf den dabei gewonnenen Erfahrungen und erzielten Ergebnissen auf. Das Maßnahmenspektrum erstreckt sich nun auf den gesamten Verhandlungscluster Binnenmarkt, darunter freier Warenverkehr, Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Dienstleistungsfreiheit und freier Kapitalverkehr, Gesellschaftsrecht und Wettbewerbspolitik, Finanzdienstleistungen, geistiges Eigentum, Verbraucherschutz und öffentliche Gesundheit. Fortschritte im Beitrittsprozess erfordern strukturelle Veränderungen in der albanischen Wirtschaft und die Förderung eines wirtschaftsfreundlichen Umfelds.
Ziel
Die albanische Verwaltung ist besser in der Lage, Beitrittsverhandlungen in Fragen des Binnenmarkts partizipativ zu führen.
Vorgehensweise
Das Vorhaben bietet verhandlungsführenden Institutionen Beratung und Fachwissen zu Methoden und Instrumenten, Prozesslandkarten und Werkzeugen für die interinstitutionelle Koordination an. Es unterstützt auch die Angleichung nationaler Rechtsvorschriften an den Besitzstand der EU, einschließlich Genderaspekten. Bei der Durchführung der Maßnahmen wird die Zusammenarbeit zwischen Regierung und Privatsektor gefördert.